Schornsteinfeger Meisterbetrieb Albers


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Energienews


20.09.2023

Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt

Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein. Das bestätigte das BMF dem Bundesverband Solarwirtschaft.




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Ab dem 01.01.2022 neu in Rheine!!!